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Infos

Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften & medizinischen Bedenken, werden grundsätzlich keine Nagelmodellagen an Minderjährigen unter 16 Jahren durchgeführt.

Gerade bei Minderjährigen kann es trotz sorgfältiger Verarbeitung der Modellage zu Haftungsproblemen, sowie möglichen Entwicklungsstörungen am Nagelbett kommen. Der Naturnagel und das Nagelbett befinden sich immer noch im Wachstum, Pubertät und Hormonschwankungen beeinflussen ebenfalls die Stabilität der Kunstnägel.

Ab 16 Jahren darf mit einer Erlaubnis der Eltern/ Erziehungsberechtigten eine Nagelverlängerung und/oder Nagelmodellage durchgeführt werden.

Einverständniserklärung als PDF:

Terminvergabe nach telefonischer Vereinbarung!

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